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   VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11   

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https://dejure.org/2011,12244
VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11 (https://dejure.org/2011,12244)
VG Köln, Entscheidung vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 (https://dejure.org/2011,12244)
VG Köln, Entscheidung vom 13. September 2011 - 7 L 1172/11 (https://dejure.org/2011,12244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Erlaubnis für den Anbau von Cannabis zum Zweck der medizinischen Selbstversorgung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Köln, 11.01.2011 - 7 K 3889/09

    Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte muss über Cannabis-Anbau durch

    Auszug aus VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11
    Zur Begründung bezieht sich der Antragsteller auf den Vortrag im Widerspruchsverfahren und die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.05.2005 - 3 C 17/04 - und des VG Köln vom 11.01.2011 - 7 K 3889/09 - .

    Der Anordnungsgrund ergebe sich aus dem Umstand, dass das BfArM offenbar durch das zuständige Bundesministerium angewiesen sei, über den vorliegenden Widerspruch bis zur Rechtskraft einer Entscheidung im Verfahren 7 K 3889/09 nicht zu entscheiden.

    Insofern wird auf die Ausführungen im nicht rechtskräftigen Urteil der Kammer vom 11.01.2011 - 7 K 3889/09 - (OVG NW - 13 A 414/11 - ) Bezug genommen.

    Diese Ermessenserwägungen sind nicht zu beanstanden, vgl. VG Köln, Urteil vom 11.01.2011 - 7 K 3889/09 - .

    Zum einen hat die Antragsgegnerin auch im vorliegenden Fall das Ausmaß der aktuellen gesundheitlichen Beschwerden des Antragstellers nicht hinreichend aufgeklärt, vgl. VG Köln, Urteil vom 11.01.2011 - 7 K 3889/09 - .

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04

    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11
    Zur Begründung bezieht sich der Antragsteller auf den Vortrag im Widerspruchsverfahren und die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.05.2005 - 3 C 17/04 - und des VG Köln vom 11.01.2011 - 7 K 3889/09 - .

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Einsatz von Cannabis und damit die Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG für den Erwerb oder den Anbau zur Linderung von Leiden schwerkranker Menschen auch im öffentlichen Interesse geboten sein, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - juris - Rn. 33.

    Ein Anspruch auf die begehrte Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zur medizinischen Verwendung kann jedenfalls deshalb derzeit nicht festgestellt werden, weil diese Erlaubnis im Ermessen der Antragsgegnerin steht, § 3 Abs. 2 BtMG und § 5 Abs. 2 BtMG, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17/04 - juris, Rn. 37.

  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis

    Auszug aus VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11
    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 - , DVBl. 2004, 1108, vom 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02 - , PharmR 2005, 374, und vom 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06 - , juris, festgehalten.
  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06

    Nichtanwendung des § 29 Abs 5 BtMG 1981 (Absehen von Strafe bei Erwerb geringer

    Auszug aus VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11
    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 - , DVBl. 2004, 1108, vom 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02 - , PharmR 2005, 374, und vom 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06 - , juris, festgehalten.
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02

    Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine

    Auszug aus VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11
    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 - , DVBl. 2004, 1108, vom 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02 - , PharmR 2005, 374, und vom 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06 - , juris, festgehalten.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 - u.a., BVerfGE 90, 145, 187, NJW 1994, 1577, 1579 die Verfassungsmäßigkeit des strafbewehrten Cannabisverbots bejaht und ausgeführt, dass nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand mit dem Cannabisgenuss beträchtliche Gefahren und Risiken für die Gesundheit von Einzelnen und der Bevölkerung, vor allem der jugendlichen Bevölkerung, verbunden seien.
  • BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00

    Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana;

    Auszug aus VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Urteil vom 21.12.2000 - 3 C 20/00 - , NJW 2001, 1365, dieser Rechtsprechung angeschlossen und ausgeführt, dass auch die nach dem Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 erzielten Forschungsergebnisse bisher nicht den Beweis einer generellen Unbedenklichkeit von Cannabis erbracht hätten.
  • BVerwG, 26.10.2006 - 3 B 109.06

    Voraussetzung für eine im öffentlichen Interesse liegende Genehmigung zum Anbau

    Auszug aus VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11
    Diese Auffassung wird im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2006 - 3 B 109.06 - bestätigt.
  • VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Gleichzeitig hat er den Antrag gestellt, ihm im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu erlauben, in seiner Wohnung Hybride der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) anzubauen, zu ernten und zur Behandlung der Schmerzsymptome zu verwenden (7 L 1172/11).

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde durch Beschluss der Einzelrichterin vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - abgelehnt.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens 7 K 4500/11 und der Eilverfahren 7 L 1172/11 und 7 L 1173/11 Bezug genommen.

    Denn die Gefährlichkeit des Cannabisgenusses ist auch nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere für bestimmte Risikogruppen wie Jugendliche, nicht widerlegt, und rechtfertigt daher nach wie vor das grundsätzliche Verkehrsverbot, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - und VG Köln, Beschluss vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - .

    Dieses resultiert aus den nicht behobenen Verletzungsfolgen, nämlich Beinverkürzung (4 cm), Fehlstellung der Wirbelsäule, Muskelverkürzung, Myalgien, neuropathische Schmerzen links bei Läsion des Nervus ulnaris, Fehlstellung beider Kiefer, Fehlfunktionen der Gelenke in den oberen und unteren Extremitäten, sekundäre Schäden in beiden Kniegelenken und der rechten Hüfte (Arthrose), Degeneration des gesamten Beckenbereichs (Atteste der praktischen Ärztin Dr. E. Q. -T. vom 04.09.2009, Bl. 8-15 Beiakte 2 zu 7 L 1172/11; vom 16.11.2009, Bl. 21-22 Beiakte 2 zu 7 L 1172/11, und vom 25.10.2011, Bl. 59 d. A. in 7 L 1172/11; des Arztes für Allgemeinmedizin S. Q1. vom 07.12.2013, Bl. 83-85 d. A.).

    Im Verwaltungsverfahren hat der Kläger die Abbildung eines "Anbauschrankes" mit den Abmessungen 176 x 118 x 78 cm vorgelegt, der getrennte Abteilungen für die Mutterpflanze, die Stecklinge und die Blühphase enthält (Bl. 51 Beiakte 2 zu 7 L 1172/11), der in dem vorgesehenen Zimmer ohne weiteres aufgestellt werden kann.

  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens 7 K 4447/11 und der Eilverfahren 7 L 1172/11 und 7 L 1173/11 Bezug genommen.

    Denn die Gefährlichkeit des Cannabisgenusses ist auch nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere für bestimmte Risikogruppen wie Jugendliche, nicht widerlegt, und rechtfertigt daher nach wie vor das grundsätzliche Verkehrsverbot, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - und VG Köln, Beschluss vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - .

  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Denn die Gefährlichkeit des Cannabisgenusses ist auch nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere für bestimmte Risikogruppen wie Jugendliche, nicht widerlegt, und rechtfertigt daher nach wie vor das grundsätzliche Verkehrsverbot, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - und VG Köln, Beschluss vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - .
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Denn die Gefährlichkeit des Cannabisgenusses ist auch nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere für bestimmte Risikogruppen wie Jugendliche, nicht widerlegt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - und VG Köln, Beschluss vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - ; vgl. auch Grotenhermen, "Das therapeutische Potential von Cannabis und Cannabinoiden", Deutsches Ärzteblatt 2012, 495, 498.
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5203/10

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Denn die Gefährlichkeit des Cannabisgenusses ist auch nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere für bestimmte Risikogruppen wie Jugendliche, nicht widerlegt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - und VG Köln, Beschluss vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - ; vgl. auch H. , "Das therapeutische Potential von Cannabis und Cannabinoiden", Deutsches Ärzteblatt 2012, 495, 498.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 13 B 1199/11

    Erlaubnis des Anbaus von Hybriden der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) im Wege

    Die von seinen Verfahrensbevollmächtigten im Parallelverfahren 13 B 1198/11 (7 L 1172/11 VG Köln) angeführten Studien von Kleiber/Kovar und Kleiber/Söllner aus den Jahren 1997 und 1998 lagen bereits den danach ergangenen verfassungsgerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungen zugrunde.
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